Am Samstag, dem 27. Februar 2010 findet ab 13:00 Uhr die Großdemo “SMASH §278ff” als Soliaktion für die von staatlicher Repression betroffenen TierrechtsaktivistInnen statt. Dass derlei Paragraphen nicht nur einzelne Personen u./o. Gruppen betreffen, sondern uns alle, wollen wir in folgendem Artikel hervorheben. Weiters ist dieser Text als eine offizielle Solidaritsbekundung der LISA-FAS mit den direkt betroffenen AktivistInnen zu betrachten.
Am 2. März beginnen in Wr. Neustadt die Prozesse gegen mittlerweile 13 AktivistInnen aus verschiedensten Tierrechtsgruppen. 3 von ihnen haben 4 Wochen vor Prozeßbeginn über die Medien von ihrer Teilnahme erfahren. Seit Ende der 1990er-Jahre von der Exekutive bis ins Privateste überwacht, fand die Repression am 21. Mai 2008 mit der brutalen Stürmung, Durchsuchung von Wohnungen und Büros und der anschließenden Inhaftierung von 10 AktivistInnen ihren vorläufigen Höhepunkt. Einschüchtern sollen nun nicht nur die Strafandrohungen. Neben (Re-)Traumatisierung und Anwesenheitszwang sind die hohen Prozeßkosten und eine einhergehende Verschuldung einzelner das angewandte Druckmittel gegen die AktivistInnen.
Den bis zu 105 Tagen in Haft sitzenden TierrechtlerInnen wird die Bildung einer kriminellen Organisation nach § 278a StGB vorgeworfen. Dieser Paragraph der ursprünglich gegen Geldwäsche eingeführt wurde, benötigt keine Straftat. Er bestraft die einfache Mitgliedschaft in einer vermeintlich kriminellen Organisation und greift schon, wenn noch gar kein Tatbestand vorliegt. Das kommt den Behörden sehr entgegen, da der Mangel an konkret nachweisbaren Straftaten die Staatsanwaltschaft ansonsten vor ein gröberes Problem stellen würde.
Beim „Antimafiaparagraphen“ §278a handelt es sich um einen Passus des Strafrechts, der auf die organisierte Kriminalität, wie beispielsweise Geldwäsche oder Menschenhandel ausgerichtet ist. Mit der Formulierung des Paragraphen werden rassistische Klischees angesprochen, die sich auch in der Rechtssprechung zeigen. So trifft und traf dieser Paragraph in den allermeisten Fällen Migrant_innen. Nachdem Ende der 1990er Jahre unter Heranziehung von §278a Teile der Black Community kriminalisiert, verhaftet und auch verurteilt wurden – wenn auch nicht nach §278a, wird nun der Versuch unternommen die legale Kampagnenarbeit politischer Aktivist_innen zu kriminalisieren und zu verhindern.(Quelle: Basisgruppe Tierrechte)
Repressionen dieser Art sind jedoch kein Einzelfall und beschränken sich weder auf einen bestimmten Staat oder eine bestimmte Bewegung. Was in Österreich der §278a ist, ist in Deutschland der §129a, der TierrechtlerInnen zu schaffen macht. Abseits der Tierrechtsbewegung haben auch wir, die libertären Gewerkschaften, mit existenzbedrohlicher Unterdrückung zu kämpfen. Ähnlich den TierrechtlerInnen in Österreich, wurden unsere GenossInnen der ASI in Serbien unter fadenscheinigen Vorwänden des „internationalen Terrorismus“ bezichtigt und inhaftiert. Zwar sind diese vorläufig auf freiem Fuß, alleine die Kosten für die AnwältInnen und monatelange U-Haft gefährden auch hier die Existenz der Betroffenen. In Deutschland wurde unseren GenossInnen der FAU nicht nur verboten, zu Boykotten aufzurufen und Tarifverträge auszuhandeln, es wurde ihnen unter Androhung von Haft und immensen Geldstrafen verboten sich Gewerkschaft zu nennen.
Dem nicht genug, an der Ausweitung der Repressionsmöglichkeiten wird mittlerweile fleißig gearbeitet. So hat Justizministerin Bandion-Ortner einen Entwurf für ein „Anti-Terror-Gesetz“ herausgebracht, demnach ziviler Ungehorsam, wie z.B. Besetzungen, als Terrorismus eingestuft werden können und mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht ist. Sich für einen derartigen „Terrorismus“ auszusprechen oder dazu aufzufordern, soll fortan auch unter Strafe (bis zu 2 Jahre Haft) stehen. Hier zeigt sich eine transnationale Tendenz, systemkritische Bewegungen aus dem linken u./o. ökologischen Spektrum zu kriminalisieren und mundtot zu machen, indem deren einzelne ProtagonistInnen nachhaltig und brutalst aus ihrem Leben gerissen werden. Gemeint sind dabei nicht nur z.B. einzelne TierechtlerInnen verschiedener Gruppen. Gemeint sind alle, die offen gegen systemimmanente Ungerechtigkeiten vorgehen. Jeder und jede einzelne unserer Gesellschaft ist davon betroffen, weil hierbei nicht nur Unrecht geschieht sondern in weiterer Folge bestehendes Unrecht auch zementiert wird.
Positiv stimmt uns, dass solche Aktionen nicht kommentarlos hingenommen werden. Unzählige, weltweite Solidaritätsbekundungen und Aktionen zeigen auf, dass der gewünschte Effekt nicht erzielt wurde und die Bewegung aktiver wurde. Der Erfolg wird sich daran zeigen, wie effizient den direkt Betroffenen geholfen wird. Diese müssen momentan für die Bewegung den Kopf hinhalten. Indem wir ihnen helfen, helfen wir schlußendlich nur uns und gemeinsam geht es bekanntlich leichter.
Dringend benötigte Spenden kannst du an folgendes Konto überweisen:
- Kontonummer: 01910815837
Bankleitzahl: 14 000
Kontoinhaberin: Grünalternative Jugend Wien
Zweck: Antirep 2008 - IBAN: AT451400001910815837
BIC: BAWAATWW
Ab sofort gibt es auch ein Spendenkonto in Deutschland, und zwar von der
- Rote Hilfe e.V.
- Kontonummer: 191100462
- Bankleitzahl: 44010046
- Postbank Dortmund
- Spendenkonto “§278a”
Weitere Informationen findest du hier:
- Die Kampagnenseite für die TierrechtsaktivistInnen
- inkl. einer Chronologie der Ereignisse
- und einer Darstellung der Ermittlungsmethoden
Transnationale Infos sind hier zu finden


Diese unsägliche Rechtsverdrehung kann tatsächlich Alle treffen. Man stelle sich nur vor, ein selbstorganisierter Streik würde als ungerechtfertigte Maßnahme betrachtet werden und die Streikenden würden zur “Schadenswiedergutmachung” angehalten (das ist nicht abwegig, in Deutschland sogar ausdrücklich gesetzlich geregelt) werden. Die Staatsanwaltschaft müsste nur zu dem Schluss kommen, dass “dahinter eine Organisation stünde (z.B. eine Gewerkschaft)” und fertig wäre die Anklage nach” §278ff”! Dasselbe gilt für Boycott, Blockaden, oder die bloße “Androhung von gewerkschaftlichen Maßnahmen (Erpressung?)” usw.! D.h., nicht nur die als strafbar definierte Handlung selbst (z.B. “Geschäftsschädigung”) wird geahndet, sondern auch das Planen derselbigen und alle Personen im Umkreis der PlanerInnen und “TäterInnen” kriminalisiert (und mit bis zu 10 Jahren Haft bedroht). Wie auch immer – mir scheint, dass es sich hierbei nicht um einen “Irrtum” handelt, sondern um den Versuch, quasi aufs Ganze zu gehen, indem man Leute, deren Ziele die meisten als “ehrbar” ansehen, zu kriminalisieren. Funktioniert das in Österreich bei TierrechtlerInnen, funktioniert es bei allen!!!!
Avusturya’nın Siyasi Baskısı 22 Dilde İfşa Ediliyor
Tüm dünyadan insan hakları aktivistleri şu an Avusturya’da meydana gelmekte olan siyasi baskıya karşı bir kampanya yürütmek için bir araya geldi. Hayvan koruma aktivistlerinin şu anda sürmekte olan siyasi davalarının arka planının 22 dilde ifşa edildiği “Shame on Austria” (Utan Avusturya) adında uluslararası bir site açıldı. Gelecek haftadan itibaren, 6 aylık dava süresince her hafta farklı bir ülkede (Türkiye de dahil olmak üzere) en azından bir protesto gösterisi düzenleneceği zincirleme bir kampanya başlıyor.
Kampanyanın Türkiye koordinatörü (Yeryüzüne Özgürlük Derneği – Freedom to Earth Association), “Tüm dünya Avusturya’da neler olduğunu öğrenmeli. Tüm dünya Avusturya’nın, siyasi aktivistlerin gösteri düzenlemek ya da konformist olmayan fikirler beyan etmek gibi aktivitelerden ötürü beş yıla kadar hapis cezasıyla karşı karşıya kaldıkları bir yer olduğunu öğrenmeli” diyor.
…
http://yeryuzuneozgurluk.blogspot.com/2010/04/avusturyann-siyasi-basks-22-dilde-ifsa.html
Antirep 2008: “Dieser Prozess ist ein ausschließlich politischer Prozess!”
Utl.: Antirep 2008 übt Kritik an massiver Kriminalisierung von wertvoller
Tierrechtsarbeit.
Am 27. April beginnt beim §278a-Prozess gegen 13 Tierrechtsaktivist_innen
die Einvernahme der Kleiderbauer Geschäftsführer (Gebrüder Graf) und von
weiteren Mitarbeiter_innen des Kleiderbauer-Konzerns. Alexandra Sommer,
von Antirep 2008, stellt in diesem Zusammenhang die Glaubwürdigkeit der
ZeugInnen massiv in Frage: „Polizeiakten belegen ominöse Absprachen
zwischen der Kleiderbauer-Geschäftsführung und hochrangigen
Vertreter_innen des Innenministeriums zur Gründung der Sonderkommission.
Grobe Unstimmigkeiten gibt es auch bei der vom Kleiderbauer-Konzern
gemeldeten Schadenshöhe. Hierzu führt die Versicherung gegenwärtig einen
Rechtsstreit.“
Die Motivation für die Ermittlungen gegen Tierrechts- und
TierschutzaktivistInnen liegt für Sommer auf der Hand: „Tagtäglich werden
unzählige Tiere des Profits wegen ermordet. Tiere werden in unserer
Gesellschaft in erster Linie als ‘Rohstoffe’ angesehen. Um dieses System
zu schützen wird Aktivist_innen, die auf die Gewalt der
Ausbeutungsindustrie hinweisen mit Repression begegnet. Dabei ist es eine
Notwendigkeit und eigentlich ein demokratisches Grundrecht, politisch
aktiv zu werden, auch mit dem Ziel, den Status der Tiere in unserer
Gesellschaft zu verändern.“ Es sei erschreckend zu welchen Mitteln Polizei
und Justiz, u. a. auf Betreiben des Kleiderbauer-Konzerns gegriffen habe,
um ungestört Pelz zu verkaufen, kritisiert Sommer.
„Dieser Prozess ist ein ausschließlich politischer Prozess!“, so Sommer
weiter. „Nie zuvor wurde legale Kampagnenarbeit dermaßen unverfroren
kriminalisiert. Dieser Prozess ist eine offensichtliche Farce!“,
kritisiert Sommer: „Durch die Konstruktion einer offensichtlich nicht
existenten kriminellen Organisation sollen sämtliche Straftaten der
vergangenen Jahre mit möglichem Tierrechtsbezug einer Hand voll
Tierrechtsaktivist_innen zur Last gelegt werden.“
„Die wirtschaftlichen Interessen des Kleiderbauer-Konzerns dürfen nicht
über das Recht auf Meinungsfreiheit gestellt werden. Wir fordern deshalb
die sofortige Einstellung aller Verfahren“ so Sommer abschließend.
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