Am 24. und 25.11.2007 wurde in Wien der Gründungskongress einer anarchosyndikalistischen Föderation abgehalten. Im Moment umfasst die Föderation Syndikate aus Wien (darunter LISA) und Oberösterreich. Hierzu wurde ein Statut verfasst, welches auch die wesentlichen Prinzipien beeinhaltet.
Föderation der ArbeiterInnen-Syndikate
Prinzipienerklärung
und
Statuten
Angenommen auf dem Kongress November 2007
Preambel
Ausgehend von der Tatsache, dass ArbeiterInnen und KapitalistInnen gegensätzliche Interessen haben; in der Erkenntnis, dass ein Kampf zwischen diesen beiden Klassen stattfindet; in Anbetracht der Tatsache, dass Millionen hungern, während die weltweite Klasse der Besitzenden von Krieg und Umweltzerstörung profitiert; angesichts des Wissens, dass das Kapital den Großteil unseres Lebens beherrscht und auf dem besten Weg ist, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu zerstören, sind wir zu der Überzeugung gelangt, dass es keinen Frieden und keine Freiheit geben kann, solange eine Klasse über die andere herrscht! In Erwägung, dass wirklicher Frieden und Freiheit erst eintreten, wenn sich die Klasse der Arbeitenden weltweit organisiert, die Produktionsmittel übernimmt und somit die Klassenherrschaft ein für allemal abschafft, haben wir beschlossen, uns hier und jetzt zu organisieren! Wir organisieren uns als ArbeiterInnen mit ArbeiterInnen. Hier machen wir keinen Unterschied, ob jemand in einem regulären Anstellungsverhältnis arbeitet, arbeitslos, StudentIn, SchülerIn, Hausfrau/mann, In- oder AusländerIn, Zivi (etc.) ist. Da die institutionelle „ArbeiterInnenbewegung“ in Form von Zentralgewerkschaften und Parteien ihre Unfähigkeit, die ArbeiterInnenklasse zu befreien, zur Genüge bewiesen hat, ist es allerhöchste Zeit, eine grundlegend neue ArbeiterInnenbewegung mit selbstorganisierten, klassenkämpferischen, wirklich demokratischen - basisdemokratischen - Gewerkschaften aufzubauen. Wir stellen fest, dass der undemokratische ÖGB mit seiner sozialpartnerschaftlich ausgerichteten Struktur kein geeignetes Instrument zur Durchsetzung unserer Interessen sein kann. „Sozialpartnerschaft“ bedeutet nichts anderes, als das Ausbeutungsverhältnis zwischen Arbeit und Kapital widerstandslos zu akzeptieren. Ein JA zur Sozialpartnerschaft ist ein klares NEIN zur direktdemokratischen, bedürfnisorientierten Produktion und damit auch ein NEIN zu einer herrschaftsfreien, auf Solidarität beruhenden Gesellschaft ohne Ausbeutung. Der ÖGB fördert seit seinem Bestehen einen Zustand der Kampflosigkeit innerhalb der ArbeiterInnenbewegung, und dem nicht genug, ist er nicht in der Lage, künstliche Spaltungslinien wie z.B. Rassismus, Sexismus und Antisemitismus zu überwinden. Wir organisieren uns gewerkschaftlich in unseren Syndikaten und kommunal in unseren Ortsgruppen, darüber hinaus in überregionalen Föderationen. Dies nicht nur für den täglichen Kampf am Arbeitsplatz und für bessere Arbeitsbedingungen, sondern auch um uns darauf vorzubereiten, Produktion und Verteilung auf solidarische und basisdemokratische Weise fortzusetzen, wenn der Kapitalismus einmal überwunden ist. So formen wir innerhalb der alten, die Struktur der neuen Gesellschaft!
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Die meisten Menschen, die diesen Planeten bewohnen, haben nichts anderes zu verkaufen als ihre Arbeitskraft um davon zu leben. Wir nennen diese Menschen, zu denen wir uns selbst zählen, ArbeiterInnen. Unabhängig davon, in welcher Form sie ihre Arbeitskraft gerade verkaufen können oder diese zum Verkauf anbieten müssen (Arbeitslosigkeit), oder ob sich diese in Vorbereitung auf die Lohnarbeit befinden (Ausbildung, Weiterbildung). Unabhängig davon, zu welchem Preis sie das tun müssen. Egal ob z. B. als „Schlüsselarbeitskraft“ oder als unbezahlte HausarbeiterIn1. Wir nennen sie und uns ArbeiterInnen, weil es kein besseres Wort gibt, das zutreffender wäre. Die Gesamtheit der ArbeiterInnen bildet weltweit die ArbeiterInnenklasse, welche gemeinsame Interessen hat. Auch wenn das heute viele nicht sehen wollen oder können.
Die Menschen werden durch unzählige Hierarchien und Herrschaftsformen voneinander getrennt, gegeneinander aufgehetzt, dazu gebracht, sich zu unterwerfen und wo möglich andere zu unterwerfen: durch das Patriarchat (Männerherrschaft), durch Rassismus und Nationalismus („Ausländerfeindlichkeit“) …
Was letztlich auch dazu führt, ein System hinzunehmen, das uns allen nicht dient, sondern dem wir dienen müssen!
Für uns als ArbeiterInnen, seien wir prekarisiert2, arbeitslos, “normal” beschäftigt, produktiv oder reproduktiv3 tätig, direkt oder indirekt lohnabhängig, gibt es am kapitalistischen System nichts Erhaltenswertes. Bürgerliche Ideologie, welche tausendfach in Massenmedien, Erziehung, Schulen (etc.) vermittelt wird, soll uns glauben machen, dass es „JedeR schaffen kann, wenn er/sie nur wirklich will“.
Nur können in diesem System nicht alle reich und nicht alle „Chef“ sein. Das führt oft auch dazu, dass sich ArbeiterInnen in einem scheinbaren Konkurrenzverhältnis zueinander sehen.
Obwohl genug für alle da wäre, gibt es Ungerechtigkeit und Armut. Das kapitalistische System ist ein gesellschaftliches Verhältnis, das sich auf Herrschaft und Ausbeutung begründet. Der Kapitalismus ist eine Klassengesellschaft und kann nur als solche funktionieren.
Der Klasse der ArbeiterInnen steht die zahlenmäßig weit aus kleinere, aber dennoch herrschende Klasse der KapitalistInnen gegenüber. Also jene, die von der Ausbeutung der Arbeitskraft anderer leben. Es macht für uns dabei keinen Unterschied, ob dabei die KapitalistInnen als PrivateigentümerInnen, als EigentümervertreterInnen/ManagerInnen oder staatliche VerwalterInnen tätig sind (Verstaatlichung, politischer Interventionismus, „Realsozialismus“).
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Trotz aller, oft auch nur scheinbaren, Konkurrenz zwischen Kapitalfraktionen und Machtcliquen, eint sie das gemeinsame Interesse, mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich die ArbeiterInnenklasse als solche selbst aufhebt. Sprich: sich ihrer Lage bewusst wird, um sie grundlegend zu ändern. Zur Durchsetzung der Interessen der herrschenden Klasse stehen unterschiedlichste Herrschaftsinstrumente wie Medien, Erziehungsanstalten, scheindemokratische Einrichtungen, Elendsverwaltungbehörden bis hin zu Repressionsapparaten wie Militär, Polizei, Gerichten und Gefängnissen zur Verfügung.
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Der Klassenkampf ist ein wesentlicher, wenn nicht der wesentliche Motor der Menschheitsgeschichte. Er tritt heute wieder offener zu Tage. Der Kapitalismus zeigt sich wieder unmaskiert. Nun geht es darum, dass dem Klassenkampf von oben genau so offen der Klassenkampf von unten entgegengesetzt wird.
Der Klassenkampf findet täglich und weltweit statt. Auch ohne große Erklärungen und Parolen, Theorien und Heilsversprechungen.
Uns geht es darum, diesem Kampf wieder eine Perspektive zu geben. Die Perspektive einer umfassenden sozialen Selbstverwaltung, einer klassenlosen und herrschaftsfreien Gesellschaft. Und das ist nur in einer Gesellschaft ohne Lohnsystem und Staat verwirklichbar.
Mittel
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Wir sind eine basisdemokratische, radikale Gewerkschaft. Wir wollen unsere Geschicke als ArbeiterInnen selbst in die Hand nehmen. Darum ziehen wir die Methode der Direkten Aktion der Betriebsratsmaschinerie vor4. Wir wollen und werden Konflikte nicht in Vertretung bzw. im Namen anderer lösen, wie es herkömmliche Gewerkschaften gegen Bezahlung tun. Wir wollen gemeinsam mit den jeweiligen Betroffenen deren Konflikte lösen, nicht des Geldes wegen - alle Mitglieder sind unentgeltlich aktiv - sondern weil wir Solidarität und gegenseitige Hilfe für wesentliche Stärken der scheinbar Ohnmächtigen halten, und das direkte gemeinsame Handeln als den Weg, uns unserer eigentlichen Stärke bewusst zu werden.
Die radikale Gewerkschaft ist nicht Gewerkschaft im herkömmlichen Sinn. Sie baut auf die aktive Teilnahme der Mitglieder. Sie ist nicht nur im Betrieb und im Wirtschaftszweig aktiv, sondern auch in der Kommune. In der anarchosyndikalistischen Gewerkschaft ist jedeR gleichberechtigt und gleich wichtig. Ziel ist es, eine solidarische Kultur und selbstorganisierte soziale Zusammenhänge zu schaffen sowie gegenseitige Hilfe zu gewährleisten. Angefangen von gemeinsamer Kinderbetreuung, Freizeitaktivitäten, Festivitäten bis hin zum Mietstreik, direkter Aktionen gegen Umwelt- und Lebensqualität bedrohende Bauvorhaben etc. hat alles Platz in der Organisation. Die Gewerkschaft soll ein Werkzeug sein, mit dessen Hilfe man/frau sich gegen die Widrigkeiten der kapitalistischen Ordnung auf allen Ebenen wehren und Alternativen dazu entwickeln kann. Mit dem Ziel, diese Ordnung durch eine neue herrschaftsfreie zu ersetzen. Die Gewerkschaft beruht auf basisdemokratischen Prinzipien, da wir überzeugt davon sind, dass das Ziel einer hierarchiefreien Gesellschaft nur mit hierarchiefreien Mitteln erreicht werden kann.
Keine Partei, kein Staat, kein Führer noch Gott5 kann uns befreien. Das können wir nur selber tun!
Die Föderation
Die Föderation heißt „Föderation der ArbeiterInnen-Syndikate“ und wird mit „FAS“ abgekürzt. Die Föderation besteht aus den einzelnen lokalen Syndikaten. Lokal schließen sich die Syndikate zudem zu Ortsgruppen/ Lokalföderationen zusammen. Die Syndikate sollen sich möglichst auch überregional zu Industrieföderationen zusammenschließen.
Vorerst besteht die Föderation der Syndikate aus einer Regionalföderation im Raum Nord-Österreich. Der Wirkungsbereich des Anarchosyndikalismus ist jedoch nicht nationalstaatlich begrenzt zu sehen, sondern sieht die weltweite Selbstorganisation der ArbeiterInnenklasse vor. Wir stehen schon heute mit ArbeiterInnen und revolutionären Gewerkschaften weltweit in Kontakt. Hierbei sind vor allem die Gewerkschaften der Internationalen ArbeiterInnen Assoziation (IAA) und die Industrial Workers of the World (IWW) hervorzuheben.
Die Syndikate sind unabhängig in zweierlei Hinsicht: einerseits von ÖGB, Parteien und der institutionalisierten ArbeiterInnenbewegung jeglicher Ausformung, andererseits unabhängig von der eigenen Föderation. Das heißt, die Föderation ist zuständig für Verbreitung unserer Ideen, gemeinsame Aktionen und Vernetzung. Sie hat aber keinerlei besondere Rechte gegenüber den Syndikaten. Die Föderation ist der Kitt, der die Syndikate bzw. Ortsgruppen/Lokalföderationen zusammenhält. Ebenso steht die Föderation in Kontakt zu Organisationen in anderen Ländern und dient somit auch der Solidarität über Staatsgrenzen hinweg.
Das Syndikat
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Das Syndikat ist Dreh- und Angelpunkt sämtlicher Tätigkeiten. Es ist die Basis aller die Föderation betreffenden Entscheidungen. Es ist ein gewerkschaftlicher Zusammenschluss von Individuen und Betriebsgruppen eines Wirtschaftszweiges in einem überschaubaren Gebiet6. Syndikate sind zu eigenständigen Aktionen und zur Organisierung eigener Strukturen in der Lage. Sie verfügen über eigene Finanzen und eigene Medien. Ihr grundlegender Zweck ist, den Mitgliedern die Fähigkeit zu Direkter Aktion zu geben. Hierbei sind auch kleine Kämpfe wichtig, ebenso das Bekanntmachen und Ausweiten der Aktivitäten und die Präsenz der Syndikate auf der Straße und in den Betrieben. Ideen und Erfahrungen über Direkte Aktionen müssen propagandistisch verbreitet werden. Arbeitskämpfe in Form der Direkten Aktion der Betroffenen schaffen Bewusstsein für die soziale Selbstbefreiung der ArbeiterInnen. Wir wollen nicht darauf warten, dass sich solch ein Bewusstsein von alleine entwickelt. Hierzu müssen sich die Syndikate und ihre Aktivitäten selbst ernst nehmen.
Die Syndikate sind nach dem Industrieprinzip organisiert (Industrialismus): Das heißt in ihnen können sich sämtliche ArbeiterInnen einer Industrie (Wirtschaftszweig, Branche) organisieren. Unabhängig von ihrem Beruf und ihrem Anstellungsverhältnis. Damit soll Berufs- und Betriebsegoismus entgegengewirkt werden und sollen nicht zuletzt auch betriebsweite und betriebsübergreifende Kampfformen (bis hin zum Generalstreik) ermöglicht werden. Hierbei stehen aber auch der praktische Bedarf, die Umsetzbarkeit und die Anpassungsfähigkeit der Syndikatsstrukturen im Vordergrund. Personen in Ausbildung/Arbeitslosigkeit können auch in einer Branche organisiert sein, der sie beruflich aus eigener Sicht und der des Syndikats zurechenbar sind. Ein Syndikat trifft alle das Syndikat selbst betreffende Entscheidungen in seiner Mitgliedervollversammlung.
Ist dies auf Grund der Anzahl der Mitglieder nicht möglich, werden von der Basis Delegierte, welche mit einem imperativen Mandat (vgl. „Entscheidungsstrukturen und Organe der Föderation“) ausgestattet sind, bestimmt. Ob ein Syndikat das Mehrheits- oder Konsensprinzip oder eine Mischform anwendet, entscheidet das Syndikat selbst.
Mindestens 3 ArbeiterInnen eines Wirtschaftszweiges können eine Initiativgruppe ins Leben rufen7. Diese Initiativgruppe hat die Aufgabe, den Aufbau eines selbstständig handlungsfähigen Syndikats vorzubereiten und voranzutreiben. Ab 5 Mitgliedern kann ein Syndikat gebildet werden und damit ein Stimmrecht bei Koordinationstreffen und Kongressen der Föderation erworben werden. Außer es handelt sich um ein Allgemeines Syndikat („Vereinigung aller Berufe“), welches bereits ab 3 Mitgliedern ein vollwertiges Syndikat ist. ArbeiterInnen, die keinem bestehenden Syndikat angehören und zahlenmäßig auch keines bilden können, organisieren sich in einem Allgemeinen Syndikat. Es wird ihnen aber nahe gelegt, zumindest als Ansprechpersonen für ihren Wirtschaftszweig zu fungieren (Arbeitsgruppe, Kontaktadresse etc.), mit dem Ziel, möglichst bald ein branchenspezifisches Syndikat gründen zu können. Das Allgemeine Syndikat dient also in erster Linie als “Zwischenstation” auf dem Weg zur Bildung neuer selbstständiger Branchensyndikate. Das Allgemeine Syndikat ist ein Sammelbecken für alle, die nicht in Branchen passen, etwa auch wenn sie langzeitarbeitslos oder berufsunfähig sind und/oder hauptsächlich Hausarbeit verrichten. Den Syndikaten steht es frei, regional, national oder international mit revolutionären Basisgewerkschaften zusammenzuarbeiten. Ein organisatorischer Zusammenschluss mit dem ÖGB bzw. einer Organisation oder Fraktion des ÖGB oder ähnlichen reformistischen und undemokratischen Organisationen bedeutet allerdings den Ausschluss aus der Föderation.
Jedes Mitglied eines Syndikats ist auch Mitglied der lokalen Ortsgruppe/Lokalföderation wie auch der FAS. Die Autonomie der Syndikate soll keineswegs als Spaltungslinie dienen. Im Gegenteil soll sie gewährleisten, dass die direkt Betroffenen über ihre Angelegenheiten selbst entscheiden können. Gleichzeitig ist die gegenseitige Hilfe und Solidarität aller föderierten Syndikate und Individuen oberstes Prinzip!
Die Betriebsgruppe
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Mitglieder eines Syndikats sind ihrerseits bestrebt, wiederum in ihrer Arbeits- oder Ausbildungsstätte eine Betriebsgruppe ins Leben zu rufen bzw. eine solche zu unterstützen und im anarcho-syndikalistischen Sinne zu beeinflussen. Ziel der anarcho-syndikalistischen Betriebsarbeit ist unter anderem auch, selbstorganisierte Vollversammlungen möglichst aller in einem Betrieb arbeitenden ArbeiterInnen ins Leben zu rufen, zu unterstützen und ideell zu beeinflussen. Dafür ist es keine Voraussetzung, dass alle Beteiligten dieser Betriebsversammlungen auch Mitglieder der Föderation der ArbeiterInnen-Syndikate sind. Sollte eine solche Vollversammlung vorerst nicht realisierbar sein, allerdings einige AnarchosyndikalistInnen in einem Betrieb arbeiten bzw. KollegInnen für die FAS gewonnen werden können, so dient die Betriebsgruppe als organisatorische Basis der Betriebsarbeit des jeweiligen Syndikats. Zumindest 3 Mitglieder der FAS können eine solche Betriebsgruppe bilden.
Das Verhältnis der Betriebsgruppen zu den Syndikaten wird von Letzteren selbst festgelegt.
Die Ortsgruppe/Lokalföderation
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Syndikate sind dazu angehalten, Ortsgruppen aufzubauen. An Orten, wo es nur ein Syndikat gibt, ist dieses identisch mit der Ortsgruppe.8 Die Ortsgruppe ist die kommunale Organisation, an deren Treffen alle Mitglieder der Syndikate teilnehmen können. Die Ortsgruppe kann auch in Form eines Delegiertentreffens koordiniert werden (Lokalföderation). Jedoch sind auch diese Treffen allen Mitgliedern als BeobachterInnen zugänglich.
Die Ortsgruppe ist in der Regel die erste Ansprechpartnerin für ArbeiterInnen, unabhängig davon welcher Branche sie zugehören. Auch WanderarbeiterInnen, BesucherInnen, GenossInnen aus anderen Regionen und Ländern wenden sich an die Ortsgruppe. In der Ortsgruppe werden die branchenübergreifenden Angelegenheiten und Aktivitäten koordiniert. Hierzu zählen Propaganda, Solidaritätsaktionen (zwischen den Syndikaten, überregional und international) und das Abhalten von regelmäßigen Treffen, Veranstaltungen und Festen.
Da die Föderation der ArbeiterInnen-Syndikate in erster Linie eine Gewerkschaftsföderation ist, liegt aber das Gewicht der Aktivitäten als auch der Entscheidungen bei den Syndikaten, nicht bei den Ortsgruppen. So werden die Mitglieder angehalten, branchenspezifisch im Sinne der Direkten Aktion tätig zu werden. Die konkrete Form der lokalen Organisation obliegt allerdings den AnarchosyndikalistInnen eines Gebietes bzw. Ortes.
Mitgliedschaft
JedeR ArbeiterIn kann Mitglied in einem Syndikat werden.9 Aufnahme oder Ausschluss eines Mitglieds obliegt dem Syndikat selbst.10 KapitalistInnen, sprich jene, die für Profit andere für sich arbeiten lassen, sind von der Mitgliedschaft ausgeschlossen.11 Mitglieder dürfen nicht unmittelbar an Entlassungen von ArbeiterInnen beteiligt sein. Ebenso ausgeschlossen sind all jene Berufsgruppen, deren Aufgabe die Ausübung unmittelbarer Zwangsgewalt und Repression ist (BerufssoldatInnen, PolizistInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen, Angehörige nichtstaatlicher Repressionsorgane wie z. B. Werkschutz etc.). Weiters können auch keine bezahlten GewerkschaftsfunktionärInnen (so z. B. auch dienstfreigestellte BetriebsrätInnen) Mitglied in einem Syndikat werden.
Die Mitgliedschaft in einem föderierten Syndikat bedeutet, an allen Entscheidungen im Syndikat, der Ortsgruppe und der Föderation gleichberechtigt teilhaben zu können. Es gibt keine bezahlten FunktionärInnen und BerufsgewerkschafterInnen. Es gibt niemanden, der/die stellvertretend für ein Mitglied aktiv wird. Unsere Vorgehensweise beruht auf direkter Demokratie, direkter und gemeinsamer Aktion sowie auf gegenseitiger Hilfe. Die gegenseitige Hilfe beinhaltet solidarisches Handeln und das Durchführen gemeinsamer Aktionen genauso wie rechtliche Information und die Weitergabe von Wissen und Ressourcen.
Entscheidungsstrukturen und Organe der Föderation
Die der Föderation angehörenden Syndikate entsenden jeweils eine/n Delegierte/n in die Regionalkoordination, welche zumindest zweimal jährlich zusammentrifft. Diese Treffen werden rotierend von einem der beteiligten Syndikate organisatorisch ausgerichtet.
Jedes Syndikat entsendet entsprechend dem Stimmenschlüssel12 Delegierte, welche jeweils eine Stimme haben. Delegierte werden von ihrer Basis gewählt, um die Positionen des jeweiligen Syndikats auf regionalen Treffen einzubringen/vorzubringen/zu vertreten. Sie dürfen nicht mehr als die in der Vollversammlung ihres Syndikats verabschiedeten Beschlüsse unverfälscht vortragen und sind ihrer Basis gegenüber voll rechenschaftspflichtig. Jedes Syndikat kann zudem zumindest zwei BeobachterInnen entsenden, welche kein Stimmrecht haben. Damit soll verhindert werden, dass sich durch die Delegierung Hierarchien ausbilden.
Primäres Ziel bei Entscheidungen ist es, einen Konsens13 unter den Delegierten zu erzielen. Wird kein Konsens gefunden, kann ein Viertel der Syndikate ein Referendum14 innerhalb der Region beantragen, bei welchem jedes Mitglied eine Stimme hat und für eine Umsetzung des Entscheidungsantrags eine Zweidrittelmehrheit notwendig ist.
Die Regionalkoordination entscheidet über Aufnahme und Ausschluss eines Syndikats.
Der ordentliche Kongress findet zumindest alle zwei Jahre an wechselnden Örtlichkeiten statt.15 Auch der Kongress ist ein Delegiertentreffen, zu welchem nach dem oben erwähnten Stimmenschlüssel von den Syndikaten Delegierte entsendet werden. Zudem können auch hier zumindest zwei BeobachterInnen von jedem Syndikat entsandt werden, welche das Recht haben, sich an der inhaltlichen Auseinandersetzung zu beteiligen, allerdings kein Stimmrecht haben.
Am Kongress wird über grundsätzliche Probleme der Föderation beraten und entschieden. Auch kann eine Statutänderung nur hier vorgenommen werden.16 Am ordentlichen Kongress können Organe der Föderation eingeführt bzw. diese wieder aufgelöst und deren Aufgaben und Befugnisse festgelegt werden. Diese sind gegenüber den Regionalkoordination(en) rechenschaftspflichtig und gegenüber dem Kongress rechenschaftspflichtig und weisungsgebunden. Im Moment ist dies das Föderationssekretariat, welches aus dem/der
- SekretärIn (koordiniert den internen Schriftverkehr und Informationsaustausch),
- InternationaleR SekretärIn (pflegt die Beziehungen und den Austausch zu und mit libertären und syndikalistischen Organisationen außerhalb des unmittelbaren Wirkungsgebietes der Föderation),
- KassierIn (siehe „Finanzen“) besteht.
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Der Kongress bestimmt für jede Funktion ein zuständiges Syndikat. Dieses bestimmt eineN FunktionärIn, welcheR von diesem kontrolliert wird und auch vom betreffenden Syndikat abgesetzt werden kann. Sollte dieseR seine/ihre Funktion nicht mehr oder zeitweilig nicht ausüben können, muss das Syndikat einen Ersatz stellen. Die/der aktuelle FunktionsträgerIn ist der/den Regionalkoordinationen mitzuteilen. Ein Syndikat kann jeweils nur eine Funktion übernehmen. Am darauffolgenden Kongress übernimmt nach dem Rotationsprinzip ein anderes Syndikat diese Funktion.
In einem Konfliktfall zwischen z. B. zwei Syndikaten können sich beide Parteien auf eine Schiedskommission einigen, welche das Recht hat, einen in diesem Konfliktfall bindenden Beschluss zu fällen.
Finanzen
Prinzipiell verfügen alle Syndikate über eigene Kassen. Damit wird der Zentralisierung der Bewegung entgegengewirkt. Hierin besteht ein wesentlicher Unterschied zu Zentralgewerkschaften wie dem ÖGB, wo sich die Finanzmacht in den Händen weniger befindet. Wo eine Betriebsgruppe oder ein Syndikat auf finanzielle Unterstützung etwa im Falle eines Streiks oder Repressalien angewiesen ist, werden hierzu eigene Sammlungen durchgeführt bzw. gemeinsame Finanzierungsmöglichkeiten gesucht. Solidarität bedeutet nicht Bittstellerei oder Almosen sondern gegenseitige Hilfe und gemeinsamer Kampf. Es gibt keine Bürokratie, die entscheidet, wer wann wofür wie viel Geld bekommt, sondern dies wird im Sinne kollektiver Solidarität innerhalb der Föderation basisdemokratisch geregelt.
Für etwaige Fixkosten der FAS wie Materialkosten oder eigene Publikationen kann am Kongress ein Beitrag der Syndikate (und eventuell dessen Zweckwidmung) festgelegt werden. Momentan muss jedes Syndikat 1 Euro pro Mitglied und Monat pünktlich an den/die zuständige KassierIn abliefern.
1 Ebenso zählen wir jene Menschen zur ArbeiterInnenklasse, die vom Erwerbsleben aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Zustandes, ihrer Herkunft oder ihres Wohnortes ausgeschlossen sind oder nicht (mehr) zur Lohnarbeit fähig sind und daher auf Unterstützung von anderen, staatliche Beihilfen oder auf eine Form der „Schattenökonomie“ (abgesehen jener, die hier als AusbeuterInnen auftreten), bspw. in Form von “Schwarzarbeit”, angewiesen sind.
2 „Prekär“: gefährlich, gefährdend. „Prekarisiert“: sind u. a. jene Lohnabhängigen, die in Arbeitsverhältnissen arbeiten müssen, die schwer, immer weniger oder gar nicht die Bestreitung der monatlichen Lebenshaltungskosten ermöglichen. Zudem keine oder schlechte Versicherungsleisten bekommen (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Pension …). Gefährdend auch im Sinne von Nichteinhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen (mögliche Folgen: Erkrankung, Arbeitsunfälle udgl.).
3 Reproduktion: Alle Arbeiten, die dazu dienen, die verbrauchte Arbeitskraft wiederherzustellen, sei es durch Hausarbeit, Freizeit, Familienleben, Kindeserziehung …
4 Ein Syndikat, eine zugehörige Betriebsgruppe oder ein Mitglied darf nicht im Namen der Föderation oder des Syndikats als Liste bei einer Betriebsratswahl, als Fraktion innerhalb des ÖGBs oder bei einer „Volks“vertreter-Wahl (Gemeinderat, Landtag, Nationalrat…) kandidieren. Auch darf sich ein Syndikat oder eine zugehörige Betriebsgruppe nicht aktiv am Aufbau einer Betriebsratsstruktur beteiligen, wo noch keine vorhanden ist, sondern es soll der Aufbau von Betriebsgruppen bzw. Betriebsvollversammlungen vorangetrieben werden.
5 … auch keine Führerin oder Göttin!
6 Ein sinnvolles Kriterium hierbei ist, dass alle Mitglieder die Treffen des Syndikates ohne größere Schwierigkeiten erreichen können.
7 Sollte ein Branchensyndikat auf weniger als 5 Mitglieder schrumpfen, verliert es den Syndikatsstatus. Sollte auch eine Initiativgruppe nicht mehr aufrechterhalten werden können, geht diese im nächsten am ehesten zu erreichenden Branchen – oder, wenn nicht vorhanden, Allgemeinen Syndikat auf. Die verbleibenden GenossInnen dienen dort als Kontaktadresse für BranchenkollegInnen, um so bald als möglich wieder ein funktionierendes Syndikat aufbauen zu können.
8 Erstreckt sich ein Syndikat über mehrere Ortschaften, so können mehrere Ortsgruppen gebildet werden.
9 Leute, die in einem Ort wohnen/arbeiten, wo kein Syndikat existiert, können Mitglied im nächsten, am ehesten zu erreichenden Branchen– oder, wenn nicht vorhanden, Allgemeinen Syndikat werden.
10 Wobei plausible Gründe für eine Nichtaufnahme oder einen Ausschluss vorliegen müssen.
11 Hiermit ist sowohl der Profit aus Lohnarbeit als auch Vermietung, Verpachtung etc. gemeint. Im Zweifelsfall entscheidet das jeweilige Syndikat.
12 Initiativgruppe (3 – 4 Mitglieder): keine Stimme, Syndikat mit 5 – 14 Mitgliedern: 1 Stimme, Syndikat mit 15 – 35 Mitgliedern: 2 Stimmen, Syndikat ab 36 Mitgliedern: 3 Stimmen.
13 Ein Konsens gilt als erzielt, wenn einem Entscheidungsantrag zumindest 90% der Delegierten zustimmen, während die restlichen 10% kein Veto einlegen. Bei der Entscheidungsfindung muss jedeR Delegierte die Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung ausdrücklich äußern.
14 Schriftliche Abstimmung aller Syndikatsmitglieder. Hierfür stehen zwei Monate zur Verfügung, in welchen sich die Mitglieder eine Meinung bilden und ihre dem Sekretariat mitteilen können. Bei der Auszählung der Stimmen kann jedes Syndikat eineN BeobachterIn entsenden.
15 Der Kongress beschließt, welche Ortsgruppe/Lokalföderation den nächsten Kongress in Zusammenarbeit mit dem Föderationssekretariat organisiert.
16 Ein Entscheidungsantrag kann durch ein Syndikat oder die Regionalkoordination eingebracht werden. Er muss zwei Monate vor dem Kongress in schriftlicher Form an den/die SekretärIn gesendet werden, welcheR diesen umgehendst allen Syndikaten weiterleitet. Dadurch können sich die Mitglieder bzw. Syndikate eine Meinung bilden und ihre Delegierten entsprechend beauftragen.
Die derzeit föderierten Syndikate:
Allgemeines Syndikat Oberösterreich:
syndikat_ooe (at) linuxmail.org
Post: Infoladen Wels, Spitalhof 3, 4600 Wels, c/o Syndikat!
Allgemeines Syndikat Wien:
allgemeines(at)syndikat-wien.org
Post: Stiftgasse 8, 1070 Wien, c/o Hängematte
ArbeiterInnensyndikat Wissensindustrie (Wien):
aswi(at)lnxnt.org
Libertäre Initiative Sozial Arbeitender (Wien):
lisa.syndikat(at)linuxmail.org
lisasyndikat.wordpress.com
Post: Stiftgasse 8, 1070 Wien, c/o Hängematte
Sekretariat der Föderation:
foed-sekretariat(at)lnxnt.org

JOIN THE UNION!
JOIN THE FEDERATION!

12 Antworten so far ↓
Gunnar // Dezember 25, 2007 um 3:21 Uhr nachmittags
So lange Texte(Statuten)
schrecken eher jngere
Libertre ab,Mitglied zu
werden!
P.S. Was ist die Wissen-
schaft-Industrie?Arbeite
z.Z. fr eie NGO.
Salud! Gunnar
Gunnar // Dezember 25, 2007 um 3:21 Uhr nachmittags
So lange Texte(Statuten)
schrecken eher jngere
Libertre ab,Mitglied zu
werden!
P.S. Was ist die Wissen-
schaft-Industrie?Arbeite
z.Z. fr eine NGO.
Salud! Gunnar
Gunnar // Dezember 25, 2007 um 3:29 Uhr nachmittags
Da war ein “Druckfehler” im
Text,daher die
Wiederholung.
Es ist brigens die
Meldung gekommen,das
meine mails nicht
angekommen sind,wohl
ein technicher Fehler in
der software? Gunnar
jockra // Februar 5, 2008 um 2:31 Uhr nachmittags
I bin dabei!!!!!i moch sofort mit!!!
Nur weiter so!!!!gemma gemma
jockra // Februar 5, 2008 um 2:34 Uhr nachmittags
nur WAS KANN ICH TUN? MIT WEM SETZ I MA ZAM?
jockra // Februar 5, 2008 um 2:36 Uhr nachmittags
OK is echt a längerer text owa i hobs glei
lisasyndikat // Februar 6, 2008 um 12:26 Uhr vormittags
schreib uns einfach eine mail mit all deinen fragen u./o. komm doch mal zu einem treffen vorbei. unsere treffen und unsere mail-adr. findest du auf der rechten seite oben dieses blogs (treffen ganz oben rechts, mailadr. unter kontakt bei den themen).
Die Betriebsgruppe « LISA - Libertäre Initiative Sozial Arbeitender (WIEN) // Februar 12, 2008 um 9:47 Uhr nachmittags
[...] FÖDERATION DER ARBEITER/INNEN SYNDIKATE [...]
ert // Februar 14, 2008 um 10:31 Uhr vormittags
ad gunnar: hallo, wissenschaftsindustrie ist unser ehemaliges bildungssyndikat, numehr ausgeweitet auf den bereich wissenschaft und forschung.
lg
lisasyndikat // Februar 14, 2008 um 4:36 Uhr nachmittags
ad jockra: es kommt natürlich darauf an, in welcher branche du arbeitest oder gearbeitet hast oder vor hast zu arbeiten. momentan gibt es die vier syndikate. solltest du in wien oder OÖ leben, kannst du mit deinem zuständigen syndikat kontakt aufnehmen. gibt es kein syndikat in deiner nähe, wende dich bitte an das sekretariat unter foed-sekretariat(at)lnxnt.org.
libertäre Grüße
lisasyndikat // Februar 14, 2008 um 4:38 Uhr nachmittags
P.S.: ntürlich kannst du, wie auch aus dem statut zu entnehmen, auch mitmachen, wenn du arbeitslos, studentIn, zivi, schülerIn, pensionistIn oder was auch immer bist!
ert // Februar 14, 2008 um 8:40 Uhr nachmittags
ad gunnar nochmal:
im Übrigen freut es mich, wieder mal was von dir zu lesen. Warum ist unser Kontakt abgebrochen? Würd mich freun, wieder mal mit dir zu palawern.
WOBBLY X357708 (weißt eh, wer ich bin?)
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