„Mein Mandant ist unschuldig. Die Amtshandlungen im Aktenvermerk sind
schlichtweg falsch und grenzen an den Tatbestand der Verleumdung“, erklärte
der Verteidiger Haumer. Und sorgte dann für den Knalleffekt des Prozesses:
„Dankenswerter Weise haben wir ein Polizeivideo in DVD-Qualität in voller
Länge.“